Vereine können Soforthilfe beim LSB beantragen

Notleidende Sportvereine können ihre Anträge für das vom Landessportbund (LSB) mit der Landesregierung vereinbarte Hilfsprogramm über insgesamt zehn Millionen Euro ab Mittwoch (15. April) über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite) online stellen.

Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über einen Stadt- oder Kreissportbund oder einen Fachverband dem LSB angeschlossen sind, schriftliche Anträge sind nicht möglich. „Das ist ein weiteres starkes Signal der Landesregierung bei unseren gemeinsamen Anstrengungen, in ihrer Existenz gefährdeten Sportvereinen schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen. Denn es muss darum gehen, dass das Netz unserer Sportvereine weitgehend unbeschadet durch diese Krise kommt und anschließend wieder seine vielfältigen Leistungen für die Gesellschaft erbringen kann,“ erklärt LSB-Präsident Stefan Klett. Darüber hinaus stehen zur Stärkung der Übungsarbeit in den durch die Corona-Auswirkungen gebeutelten Sportvereinen zusätzliche drei Millionen Euro bereit, die aus Mitteln des Haushaltes 2020 der Landesregierung stammen. Anträge sind über die vorgenannte Internet-Adresse möglich. „Uns ist besonders wichtig, dass das Rückgrat unserer Vereine, also die ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter, in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden können“, betont Sport-Staatssekretärin Andrea Milz.

NGZ von Volker Koch

Drucken